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Erziehung und Betreuung

Nach § 1 JVollzGB IV sollen die jungen Gefangenen im Vollzug der Jugendstrafe

„dazu erzogen werden, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“.

Nach dem gängigen Verständnis von Erziehung (vgl. auch BVerfGE 35, Entscheidung vom 31.05.2006) meint dies auch und insbesondere die Förderung von sozialem Lernen und von Kenntnissen und Fähigkeiten, die einer zukünftigen beruflichen Integration dienen.

Zur Erfüllung des Erziehungsauftrages wird für jeden Insassen in den ersten Wochen seines Aufenthalts in der JVA Adelsheim ein individueller Erziehungsplan erstellt, in dem für zunächst drei Monate, entsprechend den differenzierten Möglichkeiten des Jugendstrafvollzugs in Baden-Württemberg, die Unterbringung, schulische und berufliche Förderung, Freizeitaktivitäten, therapeutische Behandlung etc. festgelegt werden. Die Hauskonferenzen - bestehend aus dem allgemeinen Vollzugsdienst, dem Sozialdienst und dem psychologischen Dienst - schreiben den Erziehungsplan vierteljährlich fort.

Zur Orientierung dient dem Insassen die Hausordnung, die Alltagsfragen detailliert regelt.

Hier finden Sie den Tagesablauf, wie er sich für einen Gefangenen im geschlossenen Regelvollzug darstellt.

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