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Das Freigängerheim Mosbach, Außenstelle der JVA Adelsheim

Das ehemalige Mosbacher Gerichtsgefängnis nimmt bis zu 16 Freigänger aus dem Jugendvollzug auf. Auch bis zu vier erwachsene Kurzstrafengefangene, die im Rahmen der sofortigen Zulassung zum Freigang ihren Arbeitsplatz in räumlicher Nähe beibehalten, werden hier untergebracht.
Vor der Zulassung zum Freigang werden die Jugendstrafgefangenen i. d. R. in der Adelsheimer Hauptanstalt durch Lockerungen wie Ausgang, Freistellung aus der Haft ("Urlaub") und Außenbeschäftigung auf ihre Zuverlässigkeit erprobt.
Als Freigänger zugelassene Insassen arbeiten bis zu neun Monaten vor ihrer absehbaren Entlassung zur Bewährung in verschiedenen Firmen im näheren Raum. Sie sind reguläre Arbeitnehmer, die volles Arbeitsentgelt erhalten und zur Berufsausübung die Vollzugsanstalt verlassen dürfen. Der Besuch von Gaststätten etc.,  Konsum von Alkohol sowie das Führen von KFZ ist ihnen untersagt.
Mit ihrem Einkommen müssen sie sich selbst verpflegen, einen Haftkostenbeitrag von ca. 150,-- € monatlich leisten und  ggbflls. einen Verwendungsplan für Unterhaltsleistungen, Schuldentilgung und Ansparung von Entlassungsgeld miterstellen.
Zur weiteren Verbesserung der Wiedereingliederungschancen wird bis zu sechs Tagen monatlich Entlassungsurlaub gewährt. Das Verhalten und die Leistungen am Arbeitsplatz  wie auch der Verlauf der Urlaube werden durch die Mitarbeiter der Außenstelle überprüft.
Zur Betreuung sind drei Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes ganztägig im Einzeldienst und bedarfsentsprechend ein Sozialarbeiter, ein Hauskonferenzleiter sowie ein ehrenamtlicher Sportgruppenanleiter eingesetzt. Soweit gewünscht und notwendig können auch die Fachdienste der Hauptanstalt herangezogen werden.

Das Gebäude steht mit dem angrenzenden Amts- und Landgericht auf dem Gelände eines 1808 aufgehobenen Franziskanerklosters. Es wurde 1848 als Gerichtsgefängnis errichtet. 1978 wurde es der Justizvollzugsanstalt Adelsheim  als Außenstelle angegliedert. Bis 1985 diente es als Untersuchungshaftanstalt für erwachsene Untersuchungsgefangene, seit Februar 1985 wird es als Freigängerheim genutzt.

 

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